Ende der „Freistellung“ für rechteinklusive Musik?
Als Unternehmer werden Sie regelmäßig von Anbietern sogenannter rechteinklusiver Musik (auch bekannt als lizenzfreie oder rechtefreie Musik) angesprochen. Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die Situation rund um diese Musik jedoch durch eine neue Richtlinie der Sena grundlegend geändert.
Für die „kommerzielle“ Nutzung bekannter Musik müssen laut Gesetz die Urheber bezahlt werden. BumaStemra (für Komponisten und Texter) und Sena (für Künstler und Produzenten) sind die Organisationen, die diese Vergütungen einziehen und auszahlen.
Was ist mit Musik, die die Rechte einschließt?
Sena hat angekündigt, dass sie seit dem 1. Januar 2024 keine Freistellungen von Musiklieferanten mehr akzeptiert. Bisher konnte ein Lieferant sagen: „Mit unserer Musik benötigen Sie keine Sena-Lizenz“. Sena behauptet nun, dass ihr Repertoire so breit gefächert ist, dass sie grundsätzlich davon ausgehen, dass für jede öffentliche Musikwiedergabe eine Vergütung zu entrichten ist.
Das bedeutet, dass die Beweislast umgekehrt wurde: Als Unternehmer müssen Sie selbst nachweisen können, dass die gespielte Musik nicht unter das Mandat von Sena fällt. In der Praxis ist dies administrativ sehr aufwendig und risikoreich. Daher benötigen Sie in fast allen Fällen dennoch eine Sena-Lizenz. (Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website von Sena).
Was ist eigentlich rechteinklusive Musik?
Dieser Begriff bezieht sich auf Musik (oft unbekanntes Repertoire), für die Sie direkt an den Anbieter zahlen, anstatt über BumaStemra und Sena. Durch die neuen Regeln von Sena ist der finanzielle Vorteil davon jedoch weitgehend verschwunden. Es besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass Sie nun doppelt zahlen: sowohl an den Anbieter als auch an Sena.
Unterschied zwischen BumaStemra und Sena
BumaStemra und Sena sind die niederländischen Organisationen, die die Interessen von Musikschaffenden vertreten.
- BumaStemra: Vertritt Komponisten, Texter und Verleger (Urheberrecht).
- Sena: Vertritt Künstler und Plattenproduzenten (verwandte Schutzrechte).
Bei der gewerblichen Nutzung von Musik ist es unerlässlich, die Regeln beider Organisationen zu befolgen, um Strafen und Nachzahlungen zu vermeiden.
Warum zu kommerzieller Musik wechseln?
Da Sena keine Freistellungen mehr akzeptiert, ist die „günstige“ Alternative der lizenzfreien Musik deutlich weniger attraktiv geworden. Der Preisunterschied ist geringer oder sogar nachteilig, wenn Sie dennoch eine Sena-Lizenz bezahlen müssen.
Die Schlussfolgerung ist einfach
Wenn Sie in der neuen Situation ohnehin eine Sena-Lizenz berücksichtigen müssen, warum sollten Sie sich dann noch für unbekannte, lizenzfreie Melodien entscheiden? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich für die Kraft bekannter, kommerzieller Musik zu entscheiden. Musik, die Ihre Kunden wiedererkennen, die Atmosphäre schafft und zu Ihrer Marke passt.
Möchten Sie wissen, welche Lizenz Sie benötigen, und sofort die richtige Musik streamen? Dann kontaktieren Sie uns.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die wichtigste Änderung in Bezug auf rechteinklusive Musik zum 1. Januar 2024?
Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Sena keine generellen Freistellungen (Ausnahmen) von Musiklieferanten mehr akzeptiert. Bisher konnte ein Lieferant erklären, dass seine Musik kein Sena-Repertoire enthält. Jetzt geht Sena standardmäßig davon aus, dass die Musik unter ihr Mandat fällt. Die Beweislast liegt nun vollständig bei Ihnen als Unternehmer: Sie müssen selbst nachweisen können, dass kein einziger gespielter Titel zum Sena-Repertoire gehört.
Brauche ich wirklich eine Sena-Lizenz, wenn ich urheberrechtsfreie Musik spiele?
Theoretisch nicht, wenn Sie garantieren können, dass Ihre Playlist zu 100 % aus Musik besteht, deren Künstler und Produzenten nicht bei Sena angeschlossen sind. In der Praxis ist dies jedoch extrem schwer nachzuweisen und administrativ sehr komplex. Um rechtliche Risiken, Nachzahlungen und Diskussionen zu vermeiden, ist der Abschluss einer Sena-Lizenz nun die sicherste und realistischste Option.
Was ist der Unterschied zwischen BumaStemra und Sena?
Es handelt sich um zwei verschiedene Rechteinhaber und Lizenzen:
- BumaStemra: Int-Vergütungen für Urheberrechte (für Komponisten und Texter).
- Sena: Int-Vergütungen für die Nachbarrechte (für ausübende Künstler und Plattenproduzenten).
Für die Nutzung kommerzieller Musik benötigen Sie in den Niederlanden in den meisten Fällen eine Lizenz von beiden Organisationen. Diese können Sie über MijnLicentie.nl beantragen.
Da ich wahrscheinlich eine Sena-Lizenz benötige, wäre kommerzielle Musik dann nicht günstiger?
Ja, die finanzielle und administrative Kluft zwischen rechteinklusiver Musik und kommerzieller Musik ist durch die neuen Sena-Regeln fast vollständig verschwunden.
In vielen Fällen zahlen Sie derzeit entweder doppelt (an den Anbieter, der die Rechte einschließt, und an Sena) oder Sie gehen unnötige Risiken ein. Wenn Sie ohnehin die Kosten für Sena berücksichtigen müssen, bietet kommerzielle Musik über BCM Stream folgende Vorteile:
- Keine administrativen Sorgen hinsichtlich der Beweislast.
- Die Möglichkeit, beliebte, stimmungsvolle Musik zu verwenden.









