Allgemeine Geschäftsbedingungen BCM Stream
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
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Für alle Vereinbarungen mit BCM Music Systems BV

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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

 

Artikel 1: Anwendbarkeit

1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit der BCM Music Systems BV, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Die Anwendbarkeit von Bedingungen des Käufers ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Falls (irgendwelche) Bestimmungen der Geschäftsbedingungen der Gegenpartei gelten, haben, wenn und soweit diese Bestimmungen im Widerspruch zu diesen Verkaufsbedingungen stehen, die Verkaufsbedingungen der BCM Music Systems BV Vorrang.

1.3 Werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für unwirksam oder undurchführbar erklärt, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam, jedoch sind die Parteien verpflichtet, ergänzende Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Artikel 2: Angebote, Offerten und Annahme

2.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch die BCM Music Systems BV verbindlich oder wenn die BCM Music Systems BV mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat.

2.2 Weicht eine Annahme vom Angebot der BCM Music Systems BV ab, so gilt dies als Ablehnung des ursprünglichen Angebots, auch wenn die Annahme nur in einem unwesentlichen Punkt abweicht.

Artikel 3: Zeitpunkt und Ort der Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt an die von der Gegenpartei angegebene Adresse in den Niederlanden und auf Kosten der Gegenpartei.

3.2 Die Lieferzeiten sind annähernd. Eine Überschreitung der Lieferzeit gibt der Gegenpartei kein Recht auf Schadenersatz, auch wenn die BCM Music Systems BV in Verzug geraten ist.

3.3 Die BCM Music Systems BV ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wobei sie auch berechtigt ist, jede Teillieferung gesondert zu berechnen.

3.4 Wenn der Vertragspartner die Ware nicht abnimmt, ist die BCM Music Systems BV berechtigt, nach eigenem Ermessen entweder die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einzulagern, wobei der gesamte Kaufpreis sofort fällig wird, oder jederzeit, nachdem der Vertragspartner damit in Verzug geraten ist, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet des Rechts der BCM Music Systems BV, vollen Schadensersatz zu fordern.

Artikel 4: Werbung und Auflösung

4.1 Die Gegenpartei wird die Ware sofort nach der Lieferung untersuchen und sich vom Zustand der Ware überzeugen. Beanstandungen der Beschaffenheit der gelieferten Ware müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen, andernfalls ist die Haftung der BCM Music Systems BV für etwaige Mängel der Ware ausgeschlossen.

4.2 Wenn die BCM Music Systems BV eine Reklamation (teilweise) akzeptiert, kann die BCM Music Systems BV nach eigenem Ermessen den Vertrag auflösen (ohne gerichtliche Intervention) oder die Ware ersetzen (ohne weitere Kosten) oder einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis gewähren, wobei die Gegenpartei die Ware behält.

Artikel 5: Zahlungsbedingungen

5 1.1 Alle Preise beruhen auf Wechselkursen, Einfuhrzöllen und anderen Steuern und Abgaben, die den Verkaufspreis beeinflussen und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft sind.

Im Falle einer Anpassung eines oder mehrerer dieser Faktoren, bevor die Lieferung gemäß der vereinbarten Lieferzeit erfolgt, hat die BCM Music Systems BV das Recht, dies in ihren Verkaufspreisen weiterzugeben, und zwar in der Weise, dass die eingetretenen Änderungen angemessen berücksichtigt werden.

5.1.2 Die Folgen jeglicher staatlicher Maßnahmen, auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften, einschließlich aller Steuern, Zölle, Abgaben und/oder monetären Ausgleichsbeträge usw., wenn und soweit diese noch nicht im Verkaufspreis enthalten sind, gehen auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei.

5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Lastschrifteinzug ist die Zahlung sofort fällig.

5.3 Wenn der Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht vollständig bezahlt wird, ist die Gegenpartei durch den bloßen Zeitablauf in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.

5.4 Die Gegenpartei hat keinen Anspruch auf einen Rabatt, eine Entschädigung oder einen Vergleich.

5.5 Die BCM Music Systems BV behält sich das Recht vor, jederzeit (auch vor der Lieferung) vom Vertragspartner Vorauszahlung oder Sicherheit für den Kaufpreis durch eine Bankgarantie, ein unwiderrufliches Akkreditiv oder ein ähnliches Dokument, Forderungsabtretung oder auf andere Weise zu verlangen. Wenn die Gegenpartei diese Sicherheit nicht auf erste Aufforderung hin leistet, gilt die Gegenpartei als in Verzug, sowohl in Bezug auf die Zahlung des Kaufpreises als auch in Bezug auf die Abnahme der Ware, und die BCM Music Systems BV ist dann berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention und unbeschadet ihres Rechts auf vollständigen Schadensersatz (teilweise) aufzulösen oder auszusetzen.

5.6 Bei Zahlungsverzug schuldet die Gegenpartei die folgenden Kosten:

-Die Verwaltungskosten betragen 25,00 €;

Monatliche Verzinsung von 1,5 %, wobei ein laufender Monat als voller Monat gezählt wird

-Die außergerichtlichen Inkassokosten

Die tatsächlich entstandenen Rechtskosten der BCM Music Systems BV;

Alle Schäden, die der BCM Music Systems BV infolge von Wechselkursänderungen entstanden sind, wenn das Produkt oder die Dienstleistung nicht in Euro fakturiert wurde.

Artikel 6: Installation

6.1 Die Installationsarbeiten und -bereitstellungen gehen jederzeit auf Kosten der Gegenpartei.

Artikel 7: Haftung

7.1 Die BCM Music Systems BV haftet nicht für Verluste, Kosten und / oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung und / oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen ergeben, wenn diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen und / oder außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, kriegsähnliche Zustände, Aufruhr und öffentliche Unruhen, Erdbeben, Stürme, Überschwemmungen, Feuer oder andere Naturkatastrophen, Unfälle, Blockaden, der Verlust von Transportmöglichkeiten, Streiks und andere Formen der Arbeitsniederlegung oder Unterbrechung der Produktion, vollständige oder teilweise Nichterfüllung durch Dritte, von denen Waren oder Dienstleistungen bezogen werden müssen, begrenzte verfügbare Produktionskapazitäten, Boykott, tatsächliche staatliche Beschränkungen oder das Fehlen erforderlicher Import- und Exportlizenzen.

Tritt der vorgenannte Fall ein, wird die BCM Music Systems BV dies schriftlich mitteilen und ist berechtigt, nach eigenem Ermessen ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen.

7.2 Die BCM Music Systems BV haftet nicht für Folgeschäden oder sonstige Schäden, die durch eine mangelhafte Lieferung entstehen.

7.3 Die Gesamthaftung der BCM Music Systems BV in Bezug auf einen bestimmten Auftrag ist auf die von der BCM Music Systems BV für diesen Auftrag berechnete Nettohauptsumme beschränkt, zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.

7.4 Die BCM Music Systems BV haftet nur für direkte Schäden.

7.5 Unter unmittelbarem Schaden sind nur die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens zu verstehen, soweit es sich bei der Feststellung um einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt, die angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung der BCM Music Systems BV vertragsgerecht zu machen, soweit diese der BCM Music Systems BV zuzurechnen sind, und die angemessenen Kosten, die entstanden sind, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, soweit die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben. Die BCM Music Systems BV haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.

7.5 Soweit die BCM Music Systems BV nicht ausdrücklich nach diesen Bestimmungen haftet, stellt der Vertragspartner die BCM Music Systems BV von Ansprüchen, Klagen, Kosten, Verlusten und Schäden frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit den gelieferten Waren und Dienstleistungen ergeben.

In allen Fällen, in denen die BCM Music Systems BV berechtigt ist, sich auf diese Bestimmungen zu berufen, ist auch jeder ihrer Mitarbeiter berechtigt, sich auf diese Bestimmungen zu berufen, sollten sie haftbar gemacht werden.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der BCM Music Systems BV, bis der Vertragspartner alle Forderungen im Zusammenhang mit den aufgrund des Vertrages gelieferten oder zu liefernden Waren, einschließlich der aufgrund des Vertrages geleisteten oder zu leistenden Arbeiten und aller Forderungen wegen Mängeln bei der Erfüllung des Vertrages, einschließlich aller Inkassokosten und fälliger Zinsen, vollständig bezahlt hat. Die Gegenpartei darf das Eigentum an den gelieferten Sachen, außer im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs, nicht übertragen oder die Sachen verpfänden oder auf andere Weise zu Gunsten Dritter als Sicherheit geben.

8.2 Wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber der BCM Music Systems BV nicht nachkommt oder wenn der Vertragspartner in Liquidation oder Konkurs geht oder Schuldenvergleiche mit seinen Gläubigern trifft oder Maßnahmen ergreift, die darauf abzielen, oder wenn er seine Geschäftstätigkeit für einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Tagen einstellt, ist die BCM Music Systems BV berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention die Ware zurückzunehmen und die Leistungen einzustellen.

8 3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, der BCM Music Systems BV auf erstes Anfordern ein stilles Pfandrecht an der gelieferten Ware zu verschaffen, möglichst durch einen Eigentumsübertragungsvorbehalt an der gelieferten Ware, für alle bestehenden und künftigen Forderungen der BCM Music Systems BV gegenüber dem Vertragspartner, einschließlich aller Einziehungskosten und Zinsen.

8.4 Für den Fall, dass die BCM Music Systems BV ihre in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Kunde der BCM Music Systems BV oder einem von der BCM Music Systems BV benannten Dritten im Voraus die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte, an denen sich das Eigentum der BCM Music Systems BV befindet, zu betreten, um es zurückzuholen.

Artikel 9: Geistiges Eigentum

9.1 Die BCM Music Systems BV behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen. Der Anwender hat das Recht, die bei der Durchführung eines Vertrages gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen.

Artikel 10: Garantie

10.1 Die BCM Music Systems BV gewährt ein Jahr Vollgarantie auf Komplettsysteme und lose Teile, vorausgesetzt, der Vertragspartner hat die von der BCM Music Systems BV gegebenen Anweisungen bezüglich der Verwendung des Gerätes befolgt.

10.2 Die zu reparierenden oder zu ersetzenden Geräte oder Teile davon sind frachtfrei an BCM Music Systems BV zu senden.

10.3 Der Anspruch auf Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch des Gerätes zurückzuführen ist oder wenn sich herausstellt, dass Reparaturen an dem Gerät von Dritten durchgeführt worden sind.

10.4 Bei Entfernung oder Beschädigung der angebrachten Plombe(n) erlischt die Garantie.

Artikel 11: Software

11.1 Die Gegenpartei wird alle Kennzeichen im Hinblick auf die geistigen Eigentumsrechte der berechtigten Partei weder entfernen noch verändern. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die Software einschließlich der mitgelieferten Dokumentation zu vervielfältigen, weiterzuverkaufen oder in irgendeiner Weise zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen.

Artikel 12: Vertrauliche Informationen

12.1 Jede Partei wird alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um die von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulicher Art vertraulich zu behandeln

Artikel 13: Zuständigkeit

13.1 Auf alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge findet das niederländische Recht Anwendung.

13.2 Vor der Anrufung der Gerichte bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeit.

13.3 Alle Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk von Roermond vorgelegt.

Artikel 14: Standort und Änderung der Bedingungen
14.1 Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer unter der Nummer 13032187 hinterlegt. Maßgeblich ist jeweils die zuletzt hinterlegte bzw. die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsverhältnisses mit der BCM Music Systems BV gültige Fassung.
Für die Auslegung der Allgemeinen Bedingungen ist immer der niederländische Text maßgeblich.

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